Ich will meinen Soli zurück haben!
Post vom Finanzamt: “Da Sie Empfangsbevollmächtigter sind, erhalten Sie das Schreiben des Steuerpflichtigen in Kopie übersandt…”
Der Steuerpflichtige schrieb:
“Hiermit lege ich Einspruch gegen die Erhebung des Solidaritätszuschlages ein. Wie ein Finanzgericht festgestellt hat, ist er verfassungswidrig. Wenn man den Soli dauernd bezahlen muss, ist er keine richtige Steuer mehr. Wenn das Oberfinanzgericht das bestätigt, will ich meinen Soli von Ihnen zurück haben.”
Das Finanzamt schrieb noch in seinem Brief:
“Wir haben das Schreiben vorerst nicht als Einspruch gewertet.
1. Innerhalb einer möglichen Rechtsbehelfsfrist wurde kein Steuerbescheid erlassen, gegen den sich der Einspruch richten könnte.
2. Für Ihren Mandant, den Steuerpflichtigen, lauten die Steuerfestsetzungen seit 2002 auf 0,00 EUR Einkommensteuer. Demzufolge wurde auch kein Soli festgesetzt. Ihr Mandant ist daher nicht beschwert.
Teilen Sie mit, wie hier weiter verfahren werden soll.”
Tja, wer sagt jetzt dem Steuerpflichtigen, dass man nur das zurück bekommen kann, was man vorher auch bezahlt hat? Es wäre vielleicht doch ganz interessant, das Schreiben als Einspruch werten zu lassen und die Begründung des Finanzamtes mal zu lesen.
12 Januar 2010 um 08:43
Wie soll die Begründung schon lauten?! Wie 2., nur ohne “2.” davor…
12 Januar 2010 um 08:48
Das Schreiben IST aber als Einspruch zu verstehen. Allerdings ist er vom FA als unzulässig zu verwerfen, da er sich mangels Bescheid nicht gegen einen Verwaltungsakt richtet, auf den die Abgabenordnung Anwendung findet, § 347 (1) Nr. 1 AO negativ.
13 Januar 2010 um 07:54
der soli ist doch wohl verfassungswidrig,wie sollen wir westdeutschen noch den angeblichen aufbau ost finanzieren?
15 Januar 2010 um 13:35
Also ich denke, jeder Wessi sollte an mindestens 1 Ossi den Soli persönlich zahlen. Und da es mehr Wessis als Ossis gibt, könnte so jeder Ossi von vielleicht 3 Wessis seinen personengebundenen Soli kassieren. Und das wäre sicher auch nicht verfassungswidrig.
27 Juni 2010 um 20:19
Wie oft muß man zu diesem Thema eigentlich noch den gleichen Quark hören? Der Solidaritätszuschlag wird im gesamten Bundesgebiet erhoben, also in Ost und West gleichermaßen. Das dürfte sich ja nun mittlerweile vielleicht mal herumgesprochen haben.
Im übrigen geht es wohl auch nur um eine Solidaritätsrichtung: von unten nach oben. Himmelsrichtungen sind dabei gleichgültig.
Bundesrepublikanische Entwicklungspolitik: nimm es den Armen in den reichen Ländern und gib es den Reichen in den armen Ländern…