Computer kann zur Pflicht erhoben werden
In einem Finanzrechtsstreit trug der Kläger vor, dass das Unternehmen so klein sei, dass die Buchhaltung ohne elektronische Hilfe erledigt werden kann. Daher könne auch die Umsatzsteuervoranmeldung nicht elektronisch übermittelt werden. Und im übrigen sei der Mitarbeiter unfähig, mit Computern umzugehen. Man habe auch keinen Internetzugang. Daher möge man von der Pflicht zur elektronischen Übermittlung befreit werden und in Papier abgeben dürfen.
Dass das niedersächsische Finanzgericht festhält, dass Steuererklärungen auf eigene Kosten zu erstellen sind, ist noch nachvollziehbar. Aber dass er nun verpflichtet wird, sich für doch einige EURO einen Computer anzuschaffen, einen Internetzugang zuzulegen mit monatlichen Kosten und vielleicht auch noch den Bearbeiter im PC-Umgang schulen zu müssen, dürfte doch etwas übertrieben sein.
Denn bisher reichte ein Stift und das kostenlos vom Finanzamt besorgte Formular und etwas Zeit, um seine steuerlichen Verpflichtungen zu erfüllen.
Da der Staat darüber nachdenkt, generell alle Steuererklärungen nur noch elektronisch entgegen zu nehmen, dürfte die Frage bald von größerer Bedeutung sein. Darf der Staat seine Bürger zwingen, sich Computer und Internet zu zu legen?
15 Januar 2010 um 09:34
Und sobald er sich den Computer und den Internetzugang zwangsweise zugelegt hat, schlägt die Stunde der GEZ. Kann man aufgrund ders Urteils sich von der GEZ befreien lassen, da ja offensichtlich ist, wofür man den Computer nutzen will/muss?
15 Januar 2010 um 13:33
Eher nicht. Bei der GEZ sind ja internetfähige PCs zu melden. Und ans Finanzamt sendet man übers Internet…