Teure Unterschrift
Ein Unternehmen benötigt für den Vertrieb der Produkte eines Herstellers eine Zwischenfinanzierung. Die Produkte werden vom Hersteller über einen Lieferanten mit Zwischenfinanzierung gekauft und nach Verkauf wird die Finanizierung aus den Erlösen bedient. Nichts unübliches. Die Geschäftsführerin haftet mit einer Bürgschaft für die Finanzierung.
Nur das diesmal die beauftragte Bank an den Lieferanten unwiderruflich auf erste Anforderung zu zahlen hat. Der Unternehmer hat keine Chance, bei Fehl- oder Schlechtlieferungen die Zahlung zurück zu halten. Schlimm, dass Hersteller und Bank zu einem Konzern gehören.
Wie es kommen muss: Die Produkte erweisen sich als schlecht verarbeitet, mit Mängeln behaftet usw. Die Bank zahlt trotz Einwendungen des Unternehmers. Der Unternehmer sitzt auf einen Haufen Schrott, den er nicht los wird.
Reklamationen per Gericht führten zwar zum Erfolg, aber zwischenzeitlich ist der Lieferant (der deutsche Ableger jedenfalls) in Insolvenz. Also hilft sich der Unternehmer, indem er die Bank nicht mehr bedient. Die klagt natürlich.
Und nimmt die Geschäftsführerin in Anspruch. Da sie nicht zahlt, auch hier Klage.
Es kommt immer verrückter. Es wird zuerst über die Bürgschaft verhandelt, das Hauptverfahren des Unternehmers geht nicht so recht voran. Um Zeit zu gewinnen, wird nicht verhandelt, sondern ein Versäumnisurteil kassiert und Einspruch eingelegt. Aber, das Gericht will Vollstreckung nur abwenden, wenn eine Sicherheit von 45.000 EUR hinterlegt wird.
Das war eine teure Unterschrift der Geschäftsführerin.
19 Januar 2010 um 10:10
Da scheint die Geschäftsführerin aber zu keinem Zeitpunkt besonders gut (anwaltlich) beraten gewesen zu sein …
19 Januar 2010 um 14:28
Unseriöses Geschäftsmodell, das war schon von Anfang an absehbar.
19 Januar 2010 um 14:49
Wie meistens wurde die anwaltliche Beratung erst hinterher gesucht…