Wohnen im Betrieb
Mandant errichtet Betriebsgebäude, mit Vorsteuerabzug und Investitionszulage. Wie es so kommt, das Finanzamt schaut sich einige Jahre später den Zustand an.
Es kommen geänderte Bescheide, weil der Mandant einen Teil des Gebäudes zu einer Wohnung umgebaut hat und diese privat nutzt. Also werden Vorsteuer- und Zulagebeträge zurück gefordert.
Nun kommt der Auftrag, Einspruch einzulegen. Die Flächen würden nicht stimmen, das Untergeschoss würde komplett betrieblich und nur das Obergeschoß privat genutzt werden. Gesagt getan.
Nun die Antwort des Finanzamtes: “Im Untergeschoß befindet sich eine komplette Küche. Diese ist mit dem für Privathaushalte üblichen Geschirr bestückt. In einigen Schränken befanden sich auch Babygeschirr und Babyflaschen. Im sogenannten Aufenthaltsraum befinden sich z.B. Bücherregale mit Belletristik und Kochbüchern. Außerdem ein Kamin. Im Bad steht eine Waschmaschine. Im Obergeschoss dagegen gibt es keine Küche und keine Waschmaschine.” Es wird gebeten, den Einspruch zu prüfen und evtl. zurück zunehmen.
Nun meint der Mandant, der Einspruch wird natürlich nicht zurück genommen. Es solle noch mal nachgelegt werden in der Argumentation.
Tja, womit aber noch nachgelegt werden soll, hat er leider noch nicht verraten.
04 Februar 2010 um 21:14
Man könnte das FA auffordern, zwischen privatüblichem und firmengeeignetem Geschirr zu differenzieren. Wenn ich an unsere Küche denke, könnte das schwierig werden. Oder zumindest unterhaltsam.
05 Februar 2010 um 23:50
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08 Februar 2010 um 02:39
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08 Februar 2010 um 09:23
…also bei uns im Finanzamt haben wir so Diddl-Tassen und welche mit der Aufschrift “Kaffeepause von 9 bis 17 Uhr”, für die mich meine Freundin zuhause gleich rausschmeißen würde… ist das jetzt betriebsübliches Geschirr nach Ansicht meiner Kollegen?
08 Februar 2010 um 22:35
Klar doch: Es handelt sich um die firmeneigene Kinderbetreuung für Mitarbeiter.