Was zum Teufel ist Red Tape?


Red Tape = Bürokratie, Papierkrieg. Kommt natülich aus dem Englischen.


Den erleben wir täglich. Davon werden wir hier ein bisschen erzählen. Zum Frustabbau oder so.


Vielleicht auch zum Schmunzeln?


Also, viel Spass beim Lesen.

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Warum ich Udo V. mag

Wer das ist? Ein Anwalt, der einen Blog betreibt, also eine Art Tagebuch im Internet.

Warum ich ihn mag? Weil er einem Richter gezeigt hat, dass eben alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind.

Da hat ein Richter ebenfalls ein Blog betrieben. Weigerte sich aber mit fadenscheinigen Gründen, ein Impressum zu führen. Soll auch mal Texte, Bilder usw. von anderen Seiten in seinen Blog kopiert haben. Auch fragwürdig. Schrieb mehrfach am Tag, also auch scheinbar/offensichtlich während seiner Dienstzeit.

Als er sich mit Herrn V. anlegte, reagierte dieser, indem er den Richter aus seiner Anonymität holte. Und das ist auch gut so.

Daraufhin schaltete der Richter seine Seite ab.

Nun ist teilweise das Geheule groß. Was wäre denn daran so schlimm gewesen? Warum könne ein Richter nicht auch ein Blog haben? Usw.

Nun, hat Udo V. den Blog abgeschalten? Nein. Er hat ihn nur beim Namen genannt. Wenn der Richter Herrn V. beim Namen nennt, darf auch Herr V. den Richter aus dem Dunkel hervorholen.

Nun schreibt der Richter nicht mehr. Was ist daran so schlimm? Nichts, wenn er sich zunächst mal mit seiner Dienststelle ins Einvernehmen setzt, dass er das darf. Wenn er ein ordentliches Impressum führt. Wenn er sicherstellt, dass er nur über Dinge berichtet, die der Öffentlichkeit zugänglich sein sollen. Wenn er sich ans Urheberrecht hält. Wenn er es nicht während seiner Arbeitszeit tut, für die er mit Geld der Steuerzahler entlohnt wird, denn dafür bezahlen die Steuerzahler ihn sicher nicht.

Nun rufen auch einige, Herr V. schreibe ja auch während seiner Arbeitszeit. Im Gegensatz zum Richter wird Herr V. nicht vom Staat entlohnt. Er muss sich seine Brötchen selber verdienen. Und wenn er sich einige Minuten für den Blog  nimmt und dadurch vielleicht weniger Geld einnimmt, dann ist das sein ureigenstes Problem.

Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Herr V. betreibt sein Blog schon seit vielen Jahren. Er betreibt es im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften, denn die anderen Anwälte, Behörden, Rechtsanwaltskammern oder wer auch immer hätte sonst den Blog schon geschlossen.

Wenn nun der Richter seinen Blog abknippst, bestätigt er doch damit, dass er sich scheinbar nicht im Einklang mit den Gesetzen befand. Denn ansonsten hätte er doch seinen Blog lassen können.

Ich gebe zu, ich habe den Blog auch gern gelesen. Ich würde mich freuen, wenn er wieder eröffnet wird. Aber dann eben unter Beachtung der Spielregeln, die für alle gelten. Auch für Richter. Götter in Weiß reichen, wir brauchen nicht auch noch Götter in Schwarz.

25 Kommentare zu “Warum ich Udo V. mag”

  1. RA JM sagt:

    Abgesehen davon, dass es abgeschaltet heißt – Wirklich sehr bedauerlich, wenn selbst ein Anwalt nicht begreift, dass ein Richterblog, in dem nicht nur sachlich über juristische Fragen referiert, sondern auch gern mal aus dem Nähkästchen geplaudert wird, nur anonym funktionieren kann.

    Ballmann hat Fehler gemacht, keine Frage – die Reaktion des Kollegen U.V. war dennoch unnötig und stillos – und lässt sich auch nicht mit diesen Fehlern begründen, so nach dem Motto: U.V. stellt die Blogordnung wieder her.

  2. dpms sagt:

    >Nun, hat Udo V. den Blog abgeschalten? Nein.

    Falsch, faktisch und virtuell hat Vetter Ballmanns Genick gebrochen.

    >Wenn der Richter Herrn V. beim Namen nennt, darf auch Herr V. den Richter aus dem Dunkel hervorholen.

    Ja, das darf er, aber müssen wir alles tun, was wir dürfen? Ist es nicht manchmal besser, einen rechtmäßigen Schritt nicht zu tun und sich auf Kosten der anderen kleiner zu machen?

    >Nun schreibt der Richter nicht mehr. Was ist daran so schlimm?

    Dass es ein Blog weniger gibt.

    >Nichts, wenn er sich zunächst mal mit seiner Dienststelle ins >Einvernehmen setzt, dass er das darf. Wenn er ein ordentliches >Impressum führt. Wenn er sicherstellt, dass er nur über Dinge berichtet, >die der Öffentlichkeit zugänglich sein sollen. Wenn er sich ans >Urheberrecht hält.

    Sehe ich anders. So wie Ballmann gebloggt kann ein Richter mit seinem Namen nicht bürgen.

    >Wenn er es nicht während seiner Arbeitszeit tut, für die er mit Geld der Steuerzahler entlohnt wird, denn dafür bezahlen die Steuerzahler ihn sicher nicht.

    Hier spekulieren Sie ins Blaue hinein. Sie wissen, dass sich ein Richter seine Arbeitszeit selbst aussuchen kann.

    >Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Herr V. betreibt sein Blog >schon seit vielen Jahren. Er betreibt es im Einklang mit den gesetzlichen >Vorschriften, denn die anderen Anwälte, Behörden, >Rechtsanwaltskammern oder wer auch immer hätte sonst den Blog schon >geschlossen.

    Ja, ja, alle Menschen müssen gleich sein. Dann läuft alles rund und alle sind schön angepasst an eine Norm. Klingt für mich nach einer sehr langweiligen Vorstellung von Leben.

    Was Ballmann gemacht hat, war teilweise interessant, teilweise ging er zu weit. Ihm dafür den virtuellen Garaus zu machen, fand ich übertrieben und nicht zu Ende gedacht.

    Jetzt ist das Kind in den Brunnen gefallen und dem Ballmann ´nicht mehr zu helfen.

    >Wenn nun der Richter seinen Blog abknippst, bestätigt er doch damit, dass >er sich scheinbar nicht im Einklang mit den Gesetzen befand. Denn >ansonsten hätte er doch seinen Blog lassen können.

    Schon mal daran gedacht, dass es immer Menschen gab, die Grenzen überschritten haben und zuerst von fast allen Seiten dumm angeschaut wurden, aber später von allen nachgeeifert wurden?

    Vetter law blog war am Anfang an der Grenze zur Legalität, weil sich die Standeswächter nicht sicher waren, ob bloggen überhaupt mit dem Standesrecht vereinbar ist.

    Davon profitieren Sie heute. Haben Sie über standesrechtliche Bedenken gegen das Bloggen nachgedacht oder einfach drauf losgebloggt, weil es die Kollegen auch tun.

    >Ich gebe zu, ich habe den Blog auch gern gelesen. Ich würde mich freuen, >wenn er wieder eröffnet wird. Aber dann eben unter Beachtung der >Spielregeln, die für alle gelten. Auch für Richter. Götter in Weiß reichen, >wir brauchen nicht auch noch Götter in Schwarz.

    Götter in weiß akzetieren Sie also, aber andere Götter in schwarzen Roben nicht. Sie verzichten auf eine gute Quelle, weil sich die Quelle nicht an geltendes Recht hält. Von welchem geltenden Recht schreiben Sie eigentlich?

  3. Axel John sagt:

    Zunächst, Richter haben keine “festen” Dienstzeiten, sie sind in ihrer Zeiteinteilung frei. Ob sie ihre Akten mittags- oder nachts um 3 Uhr bearbeiten und ob sie dies im Gericht, oder zu Hause tun, ist allein deren Sache.
    Ballmanns Argument, die Identität seiner “Kunden” nur in der Anonymität ausreichend schützen zu können, ist für mich zwar zweifelhaft aber auch nicht von der Hand zu weisen.
    Es gibt Juristen, die halten es für unvereinbar mit dem Dienstrecht, wenn ein Richter öffentlich und identifizierbar über “seine” Fälle berichtet.
    Gleichwohl hat Ballmann seinen Abschuss geradezu provoziert, vA. durch die offensichtlich begangenen Urheberrechtsverletzungen. Mein Mitleid hält sich daher in Grenzen.

  4. ra kuemmerle sagt:

    Habe ich was verpasst? Gibt es Dienstzeiten für Richter? Wo steht das?

  5. jim sagt:

    Wie kann denn ein Richter so wenig Rechtskenntnis haben, dass er scheinbar willkürlich gegen das UrhG verstösst?
    Das erwartet man von jeder Hausfrau und jedem Schüler, dass man sich soweit auskennt, wenn man eine HP betreibt oder auch nur Videos bei Youtube hochläd, dass man keine UrhG-Verletzungen begeht.

    Irgendwie wunderte ich mich schon öfters, wie wenig Ahnung Richter teilweise von juristischen Themen haben, die nicht direkt ihr Sachgebiet betreffen, aber was unter “juristisches Allgemeinwissen” fallen sollte.
    Der Richter Hans-Werner R., der einen vielfach vorbestraften Täter nach dem er einen Mann behindert prügelte, sehr milde “bestrafte” und dadurch für Aufsehen sorgte, wollte nicht dass die von Fotographen gemachten Lichtbilder, auf welchen er zu sehen war, in Online-Zeitungen etc. erscheinen und berief sich dabei auf das UrhG, welches beim ihm liege, da er ja drauf zu sehen sei und kündigte wegen dieser “UrhG-Verletzung” eine Strafanzeige an…

  6. Dante sagt:

    Ach Gottchen,

    bei Ihnen spricht der Neid auf die berufliche Situation von Richtern aus jeder zweiten Zeile.

    Was Sie eigentlich wissen sollten: Richter haben keine feste Dienstzeit für die sie im Sinne eines Stundenlohns bezahlt werden. Sie haben ein Pensum, dass es zu erledigen gilt und wenn Herr Ballmann sich entscheidet z.B. um 15:00 Uhr zu bloggen und dafür abends länger zu bleiben als er sonst geblieben wäre, ist das sein Bier. Genauso wie es sein Bier wäre, wenn er um die Zeit einen Kaffee trinkt, seinen Arzt anruft oder kurz einkaufen geht.

    Dem Steuerzahler entsteht erst dann ein Schaden, wenn er seine Dienstpflichten vernachlässigt, d.h. sein Pensum nicht mehr ordentlich abarbeitet. Dafür dass dies der Fall war, gibt es keinerlei Anhaltspunkte.

    Die Behauptung, Richter müssten sich ihre Brötchen nicht verdienen, zeigt, dass sie von der Arbeitsbelastung an deutschen Gerichten keine Ahnung haben.

  7. Joerg sagt:

    Dem Beitrag kann ich weitestgehend zustimmen. Lediglich das Argument “Bloggen während der Arbeitszeit” teile ich nicht ganz, da der Richter sich seine Zeit grundsätzlich frei einteilen kann. Er muss halt auch sehen, wie er seine Fälle erledigt, wann und wo ist dabei zweitrangig. Ich habe den Blog des Richters auch gerne gelesen, wobei mich die nach dem Serverumzug plötzlich eingeführte (übermäßige) Werbung gestört hat und ich nur noch seltener auf der Seite war. Allerdings ist das Verhalten von U.V. auch keine “Heldentat” und seine Motive wohl eher niederer Natur. Die Aufdeckung von Ballmanns Identität hat U.V. außer vielen Kommentaren und viel Trubel in der Blawg-Szene nichts gebracht und diente wohl nur dazu, Ballmann zu treffen, wie jetzt geschehen.

  8. AnotherOne sagt:

    Dass UV durch sein Bloggen Einkommenseinbußen davontragen soll, ist doch wohl ein schlechter Witz. Wer glaubt denn so etwas?

  9. JayRo sagt:

    Abgesehen davon, dass es abgeschaltet heißt – Wirklich traurig, wenn nicht einmal ein Anwalt begreift, dass ein Richterblog, in dem nicht nur brav jursitische Themen referiert, sondern auch einmal aus dem Nähkästchen geplaudert wird, nur anonym machbar ist.

    Ballmann hat Fehler gemacht, keine Frage, aber das rechtfertigt die Art und Weise des Gedgenschlages durch U.V. in keiner Weise, sie ist und bleibt schlicht ärmlich – ebenso wie die Versuche, U.V. als Hüter der Blogordnung zu glorifizieren oder sein Verhalten mit Hinweis auf Ballmanns Fehler zu rechtfertigen.

  10. RA Diedrich sagt:

    …. und ich ihn nicht:
    Weil er sich keiner Kritik (berechtigt od. nicht) gestellt hat, wegen “Zeitmangel und Antriebsschwäche”!
    Weil er sich angeblich für Daten- und Informantenschutz einsetzt, dann aber outet, um einen lästigen Kontrahenten loszuwerden.
    Weil er das Recht zum Impressum in die eigene Hand nimmt, ohne vorher ein Gericht zu fragen, ob ein solches tatsächlich besteht. Wo zuzustellen war, wusste er ja.
    Weil sein Motiv war, den seinen Glanz matter werden lassenden Richter eins auf die persönliche Kutte zu hauen.

  11. white sagt:

    Warum ich Udo V. nicht (mehr) mag:

    Udo V. ist nicht “das Gesetz” und ihm kommt auch keine Befugnis zum Vollzug von Gesetzen zu. Darum ist der Hinweis auf die Phrase “vor dem Gesetz sind alle gleich” verfehlt.

    Udo V. beanstandet in seinem Blog die Praxis von “Abmahnanwälten”, welche ihr Geld damit verdienen, von rechtlichen Fehlern anderer (Websitebetreiber) zu profitieren. Nun hat Udo V. das blog eines Konkurrenten zum Abschalten gebracht, weil die “Impressumspflicht” verletzt worden sein soll.

    Udo V. beanstandet in seinem Blog angeblich die Zensurbemühungen des Staates im Internet. Faktisch hat Udo V. nun das gleiche getan. Er hat uns Lesern ein Blog genommen.

    Udo V. beanstandet in seinem Blog die zunehmende Ausspähung und das Sammeln von Daten, die Überwachung durch staatliche Dienste etc. Nun hat er selbst private Ermittlungen angestellt um die Identität von Richter Ballman herauszubekommen. Als dies gelang hat er das Ergebnis seiner “Ermittlungen” auch noch veröffentlicht.

    Udo V. beanstandet in seinem Blog regelmäßig das Vorgehen von Polizisten und Staatsanwälten, bei denen der Zweck die Mittel heiligt. Selbst ist er sich nun nicht zu schade gewesen, unter Berufung auf einen läppischen Verstoß gegen eine Formvorschrift völlig überzogen zu reagieren.

  12. kallocain sagt:

    “Da hat ein Richter ebenfalls ein Blog betrieben. Weigerte sich aber mit fadenscheinigen Gründen, ein Impressum zu führen.”

    Grundsätzlich gibt es keine Pflicht seine persönliche Daten bei einem Freizeitvergnügen-Blog anzugeben. Das sollte doch ein Anwalt am besten wissen.

    “Wenn nun der Richter seinen Blog abknippst, bestätigt er doch damit, dass er sich scheinbar nicht im Einklang mit den Gesetzen befand. ”

    Die richtige Verwendung des Wortes “scheinbar” ist Ihnen anscheinend auch fremd.

  13. dpms sagt:

    Warum veröffentlichen Sie meinen Kommentar nicht?

  14. Axel John sagt:

    Mit der Impressumspflicht ist das so eine Sache:
    Da Ballmann in einem Blog auch Werbung betrieben hat (wenn auch nur sehr sparsam), handelte er im “geschäftlichen Verkehr”. Daraus eine Impressumspflicht abzuleiten, ist IMO der Versuch, auf Biegen und Brechen etwas abmahnfähiges zu finden.
    Leider folgen viele Gerichte dem und legen die Impressumspflicht derart eng aus, dass man sie auf praktisch jede Webseite anwenden kann.
    Da genügt uU. schon der Hinweis am Seitenende “Powered by WordPress”.
    Ballmanns größter Fehler war wohl, sich nicht bei seiner Dienstaufsicht rückzuversichern.
    Er musste auch damit rechnen, dass gerade ein Rechtsanwalt es nicht hinnehmen würde, dass seine Rechte verletzt werden.
    Man kann Ballmann durchaus unterstellen, den Märtyrertod gesucht zu haben. Trotzdem halte ich Vetters Vorgehen für schäbig, wenn es sein Ziel war, Ballmanns Blog abzuschießen.

  15. white sagt:

    “Er musste auch damit rechnen, dass gerade ein Rechtsanwalt es nicht hinnehmen würde, dass seine Rechte verletzt werden.”

    @ Axel John
    Wo bitte wurden denn bitte Rechte von U.Vetter verletzt?

  16. RA Werner Siebers sagt:

    Ich mag es nicht mehr hören.

    Ein Anonymer zieht den Schwanz ein und verschwindet, vielleicht, weil er erkennt, dass er etwas falsch gemacht hat, weil er keine Lust mehr hat, weil er ein Weichei ist, weil er eine Mimose ist, weil er gern den Märtyrer gibt, weil er eine Zicke ist?

    Sollte niemanden interessieren, er hat sich entschieden, aufzuhören. Er wird schon wissen warum. Weg und aus. Und das ist gut so.

  17. Mausi sagt:

    Herr V. wird nicht vom Staat entlohnt? auch wenn er als Pflichtverteidiger auftritt oder Mandanten vertritt, die Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen? ok, wird er wohl schon lange nicht mehr machen, das hat ein Star wie U.V. nicht nötig.

    sollte ein Anwalt nicht wissen, was “richterliche Unabhängigkeit” heißt? das BVerwG (BVerwG NJW 1983, S. 63; DRiZ 1981, 470) erklärts:
    “Innerhalb der verfassungsrechtlich garantierten sachlichen wie persönlichen Unabhängigkeit sind Richter frei in der Gestaltung ihrer Arbeitszeit. Sie müssen keine Dienstzeiten einhalten und ihre Anwesenheit in den Gerichten ist nur dann geboten, wenn die wahrzunehmenden Arbeiten wie Sitzungen, Bereitschaftsdienste oder Beratungen die Präsenz erfordern”

  18. setrok sagt:

    Wenn Herr Ballmann in die Kommentare schrieb, dass es ihm nicht (oder nicht nur) um seine Anonymität geht, sondern auch um seine Parteien, so halte ich das für nachvollziehbar. Er hat in seinem Blog doch häufiger über die Parteien und ihre Marotten geschrieben. In der Anonymität wohl nicht schlimm. Nach der Aufdeckung der Identität wohl nicht mehr zu machen. Gerade, da es sich wohl um ein recht kleines Amtsgericht handelt. Da ist es nicht mit einer Nebentätigkeitsgenehmigung getan. Dass die Impressumspflicht auch für nicht gewerblich betriebe Seiten gilt (er hatte glaub ich nicht einmal Werbung dort), bezweifele ich immer noch.

    Ich glaube ich, dass Herr Vetter das aus Böswilligkeit getan hat, vielleicht war auch nur “Neugier der Tod der Katze”.

  19. Malte S. sagt:

    Vielen Dank für einen Beitrag, der nicht nur den armen, wehrlosen Richter glorifiziert! Ich werde den Blog von B. auch vermissen. Die Geschichten aus dem Gerichtssaal und dem Backend waren interessant und schön erzählt.
    Die Agresssion des Richters und zugleich seine Verweigerung irgendeines Diskurses über seine eigenen Vorwürfe und Behauptungen haben den Wert des Blogs aber doch arg geschmälert.

    Im Ergebnis hat B. eine vorhersehbare und vorhergesagte Folge für sein Verhalten ereilt. Und selbst das kommentiert er mehr beleidigt als inhaltlich.

  20. Axel John sagt:

    @White:
    “Wo bitte wurden denn bitte Rechte von U.Vetter verletzt?”
    Lt U.Vetter hat Ballmann einen Beitrag von ihm komplett und ohne zu fragen in sein Blog kopiert, ebenso das Fax, in welchem UV ihn aufforderte, dies zu unterlassen. Zweifellos eine Urheberrechtsverletzung

  21. LawBike.de sagt:

    Die ganzen Streitereien hin oder her. Für mich jedenfalls steht fest, dass ein ordentlicher Internetauftritt schon der Klarheit und Transparenz wegen ein Impressum braucht – ob nun tatsächlich erforderlich oder nicht.

  22. LawBike.de sagt:

    Die ganzen Streitereien hin oder her.

    Für mich jedenfalls steht fest, dass ein ordentlicher Internetauftritt schon der Klarheit und Transparenz wegen ein Impressum braucht – ob nun tatsächlich erforderlich oder nicht.

  23. Kielanwalt sagt:

    Das Ganze ist ja nicht plötzlich vom Himmel gefallen. Dem Herrn Richter B. ist über einen recht langen Zeitraum hinweg immer mal wieder – auch in sehr sachlichen Kommentaren (für einen davon nehme ich die Verbalprügel gerne in Empfang) – die Rechtslage erläutert worden. Aus Gründen, die ich gut nachvollziehen kann aber nicht bewerten will, hat Herr B. es vorgezogen, seine Handhabung der Dinge als zutreffend beizubehalten. Und das geht halt immer nur solange gut, wie man tatsächlich recht hat – oder jemand anders die dafür vorgesehenen Wege beschreitet, ihn offiziell zu belehren.
    Soweit ist das ein ganz normaler Vorgang. Auch, dass jemand hinterher ein bißchen schmollt. Auch wenn das ausgerechnet jemand ist, dessen Tagesgeschäft genau derartige Vorgänge sind. Aber dass sich jemand tatsächlich dazu entblödet, den daraus resultierenden Rückzug demjenigen als “Zensur” anzulasten, der für die Einhaltung der Gesetze gesorgt hat, offenbart die zeitlose Weisheit des alten Goethe. Sinngemäß zitiert: “Die Klugen und die ganz Dummen sind kein Problem. Gefährlich sind die Halbgebildeten!”

  24. AnotherOne sagt:

    B. hat die Anonymität mit guten Gründen zur Geschäftsgrundlage seines Blogs gemacht. Ein Richter übt Macht aus. Berichtet er aus laufenden Verfahren, dann hat das ganz andere Folgen, als wenn ein Anwalt aus laufenden Verfahren berichtet. Weil das, was der Richter bloggt, auf das Verfahren zurückwirkt, wenn die Verfahrensbeteiligten von den Blogeinträgen erfahren. Kein Richter mit Verstand wird deshalb unter seinem Klarnamen Inhalte derjenigen Art bloggen, die B. anonym (ohne Schaden anzurichten) mitgeteilt hat.

    Vor diesem Hintergrund steht man rein inhaltlich vor der Frage: Will man als Interessierter so etwas lesen oder nicht? Und wenn man nicht Interessierter ist: will man Interessierten verwehren, so etwas zu lesen? Begrüßt man am Ende, dass es jemanden gibt, der einen Einblick hinter die Kulissen gibt, dann muss man die Vorkommnisse bedauern. Sagt man dagegen: Das braucht die Welt nicht, TMG und RSV müssen beachtet werden, schließen sie auch Blogberichte wie die von B. aus, dann kann man gut finden, was UV gemacht hat.

    Was aber gar nicht geht, ist, im Sinne eines Sowohl-als-auch argumentieren zu wollen.

  25. Chef sagt:

    @dpms: War der Spamfilter, wir haben nun einen neuen im Einsatz.

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